...eine runde Sache

Die Kostenübernahme des HET's ist noch immer keine Kassenleistung. Auf Antrag entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall, ob die Kosten vollständig oder anteilig übernommen werden.

Folgendes ist für einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse wichtig:

- eine logopädische Diagnose und Empfehlung zum HET

hierzu stellt der behandelnde Kinderarzt/die behandelnde Kinderärztin oder Hals-Nasen-Ohren Arzt/Ärztin/ Pädaudiolog*in eine Verordnung für 2-3 Einheiten Logopädie aus (Diagnostik/Beratung)

- eine ärztliche Diagnose und Empfehlung zum HET

- ein entsprechendes Anschreiben und Informationsschreiben für die Krankenkasse (Kontaktieren Sie uns!)